Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen (B2B)

Leistungsbedingungen der Mountain Coaching, Inhaberin Dr. Inge Rötlich und Matthias Flügel, Mahdentalstr. 82, 71065 Sindelfingen, für Unternehmer als Kunden

Stand: November 2022

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

1. Diese Leistungsbedingungen gelten für die Erbringung von Leistungen im Bereich Trainings, Coaching und Wandertouren im Rahmen des Mountain-Coaching-Programms.

2. Diese Leistungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern als Kunden. Unternehmer ist derjenige, der die Veranstaltung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bucht.

3. Diese Leistungsbedingungen gelten in unserem Verhältnis zum Kunden im Geltungsbereich der vorstehenden Ziffern 1. und 2. ausschließlich. Sie gelten auch für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen zum Kunden in diesem Geltungsbereich, wie zum Beispiel für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Vertrages, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Der Geltung allgemeiner Bestell- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

4. Werden im Einzelfall auch Schuldverhältnisse zu Personen oder Unternehmen begründet, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen, so gelten auch gegenüber diesen die Haftungseinschränkungen in diesen Leistungsbedingungen, soweit diese Leistungsbedingungen gegenüber den Dritten bei Begründung des Schuldverhältnisses einbezogen wurden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Dritten bei Begründung des Schuldverhältnisses von diesen Leistungsbedingungen Kenntnis erlangt haben oder bereits hatten.

5. Die Entgegennahme unserer Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der Geltung dieser Leistungsbedingungen.

6. Die Details der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail zugesandt. Der

Kunde kann zudem die AGB und die Vertragsbestimmungen bei Vertragsabschluss wie folgt abrufen: www.mountain-coaching.eu/agb und speichern. Wir speichern den Text für den Kunden nicht.

7. Bei einer Bestellung über das Warenkorbsystem von Elopage kann der Kunde seine Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

8. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

9. Es bestehen keine einschlägigen Verhaltenskodizes.

10. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von uns oder von uns mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können. Etwaige Nachteile, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er diese Vorgaben nicht ausreichend beachtet, haben wir nicht zu vertreten.

§ 2 Begriffe

1. Als „Kunde“ wird in diesen Leistungsbedingungen die Partei bezeichnet, die den Veranstaltungsvertrag eingeht.

2. Als „Partei“ (zusammen „die Parteien“) werden in diesen Leistungsbedingungen der Kunde oder wir (Mountain-Coaching, Inhaberin Dr. Inge Rötlich, Mahdentalstr. 82, 71065 Sindelfingen) bezeichnet.

3. Als „Teilnehmer“ wird in diesen Leistungsbedingungen eine natürliche Person bezeichnet, die an einer Veranstaltung teilnimmt.

4. Als „Veranstaltung“ bezeichnen wir das Coaching, das Training oder die

Wanderung.

§ 3 Vertragsschluss

1. Bei Anfrage eines Angebots bei uns durch den Kunden: Unsere Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart, vier Wochen ab Angebotsabgabe verbindlich.

2. Bei Buchung über die Webseite: Bei den Angeboten auf der Webseite handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot von uns, sondern nur um eine Aufforderung an die Kunden, ihrerseits Angebote abzugeben. Der Kunde gibt sein Angebot dadurch ab, dass er die Veranstaltung auswählt, in den Warenkorb legt, die erforderlichen Angaben zu sich selbst und den Teilnehmern eingibt und dann auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ klickt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir auf die Anmeldung des Kunden diese in Textform durch eine Anmeldebestätigung bestätigen.

3. An einen Auftrag sind wir erst gebunden, wenn er von uns in Textform durch eine Anmeldebestätigung bestätigt worden ist oder die Veranstaltung durchgeführt wird.

§ 4 Umfang der Leistung, Leistungstermine

1. Für den Umfang unserer Leistung ist unser Angebot bzw. unsere Anmeldebestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung in Textform.

2. Sobald uns die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden bekannt wird, sind wir berechtigt, Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

3. Die Einhaltung von Leistungsterminen setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen frist- und ordnungsgemäß erbringt, er alle beizubringenden Unterlagen bereitstellt und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen leistet.

4. Im Falle höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter und außergewöhnlicher Umstände geraten wir nicht in Verzug.

5. Wir können die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die uns zustehende Gegenleistung auf Grund schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet ist oder sonstige Leistungshindernisse drohen wie z.B. durch Kriegsereignisse oder krankheitsbedingte Ausfälle notwendiger Mitarbeiter.

§ 5 Anforderungen an die Teilnehmer

Als Teilnehmer kann nur an der Veranstaltung teilnehmen, wer volljährig und gesund ist.

§ 6 Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl an einer Veranstaltung wird durch uns individuell unter Berücksichtigung des Inhalts und den sonstigen Anforderungen festgelegt.

§ 7 Veranstaltungsort

1. Die Veranstaltungen werden an den im Rahmen des Angebots jeweils genannten Ort durchgeführt. Der Kunde hat für die ggf. erforderliche Unterbringung selbst auf eigne Kosten Sorge zu tragen. Sofern wir den Kurs von einem Hotel aus anbieten, haben wir in dem Hotel eine bestimmte Anzahl Zimmer für etwaige Teilnehmer reserviert, die unter Angabe unseres Kurses als Buchungsgrund bis zu 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung beim Hotel von den Kunden selbst gebucht werden können. Der Kunde ist bei der Buchung der Unterbringung allerdings frei und kann jede beliebige Unterkunft vor Ort wählen.

2. Wir können den Ort der Veranstaltung in begründeten Fällen nach Vertragsschluss ändern. Ein Wechsel des Orts der Veranstaltung ist etwa dann begründet, wenn einer der folgenden (nicht abschließenden Fälle) vorliegt: die rechtliche Lage steht der Durchführung der Veranstaltung am

ursprünglich geplanten Ort entgegen (z.B. wegen entgegenstehender Einreisebestimmungen); die Wetterlage lässt die Durchführung nicht zu; eine ursprünglich vorgesehene Unterkunft steht nicht zur Verfügung und es kann keine adäquate Alternativ-Unterbringung am selben Ort organisiert werden.

3. Sollen im Einzelfall nach vertraglicher Vereinbarung Veranstaltungen beim Kunden durchgeführt werden, so ist dieser verpflichtet geeignete Räume sowie Präsentationstechnik zur Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.

§ 8 Veranstaltungsunterlagen

Mit einer etwaigen Aushändigung von Veranstaltungsunterlagen werden Nutzungsrechte an diesen Veranstaltungsunterlagen nur insoweit eingeräumt, wie es zur Vermittlung der in den Veranstaltungsunterlagen enthaltenen Inhalte an den Teilnehmer der Veranstaltung erforderlich ist.

§ 9 Ersatzteilnehmer

1. Der Kunde ist berechtigt, anstelle einer für die Veranstaltung angemeldeten Person eine andere Person anzumelden.

2. Der Kunde muss uns bis spätestens zwei Werktage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder per E-Mail über den Austausch informieren.

3. Wir dürfen dem Austausch nur aus wichtigem Grund widersprechen.

§ 10 Preise, Kosten

1. Bei individuellen Angeboten auf Anfrage des Kunden: Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Preise Nettopreise. Sie beziehen sich auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.

2. Bei Angeboten auf der Webseite: Die Preise auf unserer Webseite sind Bruttopreise (inklusive Mehrwertsteuer). Sie beziehen sich auf die

Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung für durch uns zu erbringende Veranstaltungsleistungen mittels eines zu vereinbarenden Pauschalpreises. Etwaige Spesen, Reise- und Übernachtungskosten hat der Kunde selbst zu tragen.

§ 11 Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen

1. Derzeit können Kunden die folgenden Zahlungsmittel verwenden:Bankeinzug oder Rechnung/Überweisung. Falls vertraglich nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde 20 % des Veranstaltungspreises 14 Tage nach Vertragsschluss zu bezahlen und die restlichen 80 % spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung.

2. Falls vertraglich nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde 50 % des Veranstaltungspreises innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu bezahlen und die restlichen 50 % spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung.

3. Wir sind berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung von der vollständigen Bezahlung des Preises abhängig zu machen und machen von diesem Recht auch Gebrauch.

4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Abzüge vorzunehmen.

5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er uns die entstehenden Verzugsschäden zu ersetzten, insbesondere Zinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Kommt der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Betrages oder Teilbetrages länger als 14 Tage in Verzug, oder wird die uns zustehende Gegenleistung auf Grund schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so wird der gesamte Rest sämtlicher offenstehender Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

6. Zahlung durch Wechsel oder Akzepte ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur zahlungshalber. Etwaige anfallende Kosten,

die bei der Zahlung durch Wechsel oder Akzepte anfallen, gehen zu Lasten des Kunden und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Barzahlungen werden von uns nicht akzeptiert.

8. Gegen unsere Vergütungsansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Die Abtretung von Forderungen gegen uns durch den Kunden bedarf unserer vorherigen Genehmigung, die wir nur aus wichtigem Grund verweigern werden.

§ 12 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde hat uns und unsere Mitarbeiter in zumutbarem, üblichem Umfang zu unterstützen.

2. Erfolgt die Veranstaltung nach der vertraglichen Vereinbarung beim Kunden, so hat uns der Kunde, soweit in seinem Betrieb besondere gesetzliche oder betriebliche Sicherheitsbestimmungen gelten, hierauf vor Erbringung unserer Leistung hinzuweisen.

§ 13 Kündigung durch den Kunden

1. Der Kunde kann den Veranstaltungsvertrag bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung kündigen.

2. Abweichend davon kann der Kunde einen Veranstaltungsvertrag über eine Veranstaltung, bei der die Themen der Veranstaltung individuell für den Kunden zusammengestellt oder erstellt werden, bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung kündigen.

3. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei uns.

4. Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erklärt werden.

5. Eine Teilkündigung ist nicht möglich.

§ 14 Kurzfristige Absage des Kunden

1. Erklärt der Kunde nach Ablauf der Kündigungsfrist des § 13 Ziffer 1 oder bei individuell zusammengestellten oder erstellten Veranstaltungen (§ 13 Ziffer 2) nach Ablauf der Kündigungsfrist des § 13 Ziffer 2, aber vor Ablauf von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, dass keine der von ihm angemeldeten Personen an der Veranstaltung teilnehmen wird, haben wir Anspruch auf 30% der vereinbarten Vergütung.

2. Bei einer späteren Absage haben wir Anspruch auf die vollständige vereinbarte Vergütung.

3. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Absage ist der Zugang der Erklärung der Absage bei uns.

4. Die Absage muss in Textform (z.B. Brief, Fax oder per E-Mail) erklärt werden.

5. Der Umstand, dass eine Teilnahme erfolgt, aber nicht alle angemeldeten Personen an der Veranstaltung teilnehmen, führt zu keiner Reduktion der Vergütung.

§ 15 Kündigung durch uns

  1. Wegen zu geringer Teilnehmerzahl
    1. Wir können den Veranstaltungsvertrag kündigen, wenn im Zeitpunkt der Abgabe der Kündigungserklärung die für die Veranstaltung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.
    2. Die Kündigungserklärung darf frühestens einen Monat vor dem Beginn der Veranstaltung abgegeben werden.
    3. Die Kündigungserklärung muss dem Kunden spätestens vierzehn Tage vor dem Beginn der Veranstaltung zugehen.
    4. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die im Angebot festgelegte Mindestteilnehmerzahl maßgeblich.
  2. Wir können den Veranstaltungsvertrag jederzeit kündigen, wenn der für die Veranstaltung vorgesehene Referent ausfällt oder aus einem sonstigen Grund nicht zur Verfügung steht.
  3. Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erklärt werden.
  4. Statt zu kündigen können wir nach unserer Wahl mit dem Kunden einen Alternativtermin vereinbaren.
  5. Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen abzusagen oder abzubrechen, wenn dies in extremen Ausnahmesituationen erforderlich erscheint. Solche extremen Ausnahmesituationen liegen insbesondere bei der begründeten Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Wetter- oder Naturereignissen, die die Durchführung der Veranstaltung erheblich erschweren oder unmöglich machen oder nicht mehr vertretbar erscheinen lassen, Pandemien einschließlich pandemiebedingter Einschränkungen der Durchführung von Veranstaltungen oder erschwerter Einreisebestimmungen sowie bei sonstigen Fällen höherer Gewalt (z. B. kriegerische Handlungen, Streiks, Epidemien, Betriebsstörungen) vor.

§ 16 Ausschluss von Teilnehmern

1. Bei Wanderungen sind Sicherheitsanforderungen zu erfüllen: Jeder Teilnehmer muss während der Veranstaltung daher den Anweisungen der mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betrauten Mitarbeiter von uns Folge leisten. Bei wiederholten Verstößen gegen solche Anweisungen können wir einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen.

2. Teilnehmer müssen die körperlichen Voraussetzungen erfüllen, die erforderlich sind, um mehrstündige Wanderungen zu absolvieren, bei denen mehrere hundert Höhenmeter überwunden werden. Erfüllt ein Teilnehmer nach Überzeugung unserer Mitarbeiter nicht die körperlichen Voraussetzungen für eine Wanderung, so können wir diesen Teilnehmer von dieser Wanderung ausschließen.

3. Der rechtmäßige Ausschluss eines Teilnehmers führt zu keiner Reduktion der vereinbarten Vergütung.

§ 17 Haftung

1. Der Kunde kann Schadensersatz nur verlangen:

a. für Schäden, die auf

– einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder

– auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Pflichten beruhen, die nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind.

b. für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits, eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne der vorstehenden Unterabschnitte Ziffer 1. a. und b. sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

2. Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für uns vorhersehbaren Schaden beschränkt.

3. Schadenersatzansprüche des Kunden im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in 1 Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit.

4. Schadenersatzansprüche gegen uns aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen dieses § 17 unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.

5. Sollten zur Anbahnung oder Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen den Parteien Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben

bezeichneten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen auch gegenüber den Dritten.

§ 18 Sonstiges: Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Böblingen, Deutschland, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Als Ausnahme hierzu sind wir auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

Kaufmann ist jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist oder der ein Handelsgewerbe betreibt und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Der Kunde hat seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland, wenn er im Ausland seinen Geschäftssitz hat.

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Leistungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

3. Für die vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden gilt deutsches Recht.